Fachbegriff

Washingtoner Artenschutzabkommen

Das Washingtoner Artenschutzabkommen, offiziell als Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen bekannt, ist ein internationales Abkommen, das 1973 in Washington, D.C. unterzeichnet wurde. Es wird oft mit dem Akronym CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) abgekürzt. Das Hauptziel von CITES ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit Wildtieren und Pflanzen nicht zu deren Gefährdung oder Aussterben führt. Das Abkommen regelt den Handel mit mehr als 35.000 Arten, die in drei Anhänge unterteilt sind, je nach dem Grad ihrer Bedrohung.

Hintergrund / Bedeutung

Die Idee hinter CITES entstand in den 1960er Jahren, als die alarmierenden Rückgänge bei verschiedenen Tier- und Pflanzenarten aufgrund des internationalen Handels erkannt wurden. Das Abkommen trat am 1. Juli 1975 in Kraft und wird von derzeit 184 Mitgliedsstaaten unterstützt. CITES ist ein wichtiges Instrument für den Artenschutz, da es den internationalen Handel mit bedrohten Arten reguliert und die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den illegalen Handel zu bekämpfen.

Die Arten werden in drei Anhänge unterteilt:

  • Anhang I: Umfasst Arten, die vom Aussterben bedroht sind und für die der internationale Handel vollständig verboten ist, es sei denn, es gibt außergewöhnliche Umstände. Beispiele sind der Asiatische Elefant (Elephas maximus) und der Sumatra-Tiger (Panthera tigris sumatrae).
  • Anhang II: Beinhaltet Arten, die zwar nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Handel jedoch reguliert werden muss, um eine Übernutzung zu vermeiden. Dazu gehören viele Papageienarten wie der Graupapagei (Psittacus erithacus).
  • Anhang III: Umfasst Arten, die in einem bestimmten Land geschützt sind und deren Handel von diesem Land reguliert wird. Ein Beispiel ist die Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis).

CITES ist nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern auch eine Plattform für den Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Es fördert die Forschung und das Monitoring von Arten sowie die Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung des illegalen Handels.

Praxis für Halter

Für Halter von Sittichen und anderen exotischen Vögeln ist es wichtig, die Bestimmungen von CITES zu beachten. Viele Sitticharten, wie der Wellensittich (Melopsittacus undulatus) und der Nymphensittich (Nymphicus hollandicus), sind nicht in den Anhängen aufgeführt und können legal gehalten und gehandelt werden. Allerdings gibt es auch Arten, die unter CITES stehen, und deren Besitz oder Handel besonderen Regelungen unterliegt.

Halter sollten sich vor dem Erwerb eines Vogels über dessen rechtlichen Status informieren. Der Kauf von Tieren, die in Anhang I aufgeführt sind, ist in der Regel nur mit speziellen Genehmigungen möglich. Bei Arten in Anhang II ist eine Dokumentation über die Herkunft des Tieres erforderlich, um sicherzustellen, dass es legal erworben wurde.

Darüber hinaus sollten Halter sich bewusst sein, dass viele Länder eigene nationale Gesetze haben, die zusätzlich zu CITES gelten. In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Schutz von Wildtieren und Pflanzen, während das Tierschutzgesetz (TierSchG) die Haltung von Tieren regelt. Halter sind verpflichtet, sich an diese Gesetze zu halten und sicherzustellen, dass ihre Tiere artgerecht gehalten werden.

Risiken / Warnsignale

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen von CITES kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Halter sollten daher besonders darauf achten, dass sie keine Tiere erwerben oder halten, die illegal gehandelt werden. Warnsignale für illegale Aktivitäten sind unter anderem:

  • Ungewöhnlich niedrige Preise für exotische Vögel.
  • Mangelnde Dokumentation über die Herkunft des Tieres.
  • Verkäufer, die keine Informationen über die Art oder deren Schutzstatus bereitstellen können.

Es ist ratsam, sich an seriöse Züchter oder Fachhändler zu wenden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und transparent über die Herkunft ihrer Tiere informieren. Bei Zweifeln sollte immer ein Tierarzt oder ein Fachmann konsultiert werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Washingtoner Artenschutzabkommen eine entscheidende Rolle im internationalen Artenschutz spielt. Es schützt nicht nur gefährdete Arten, sondern trägt auch dazu bei, das Bewusstsein für den Schutz der Biodiversität zu schärfen und den illegalen Handel zu bekämpfen.

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