Fachbegriff

CITES

Risiken / Warnsignale

Ein Verstoß gegen CITES kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland sind Verstöße gegen das Artenschutzrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Tierschutzgesetz (TierSchG) strafbar. Insbesondere § 7 BNatSchG und § 11 TierSchG regeln den Umgang mit geschützten Arten. Halter sollten sich bewusst sein, dass der illegale Handel mit geschützten Arten nicht nur strafrechtliche Folgen hat, sondern auch zur Gefährdung der Artenvielfalt beiträgt.

Warnsignale für Halter können unter anderem der Verdacht auf illegale Herkunft des Tieres, fehlende Dokumente oder unklare Angaben zur Herkunft sein. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an die zuständigen Behörden oder Naturschutzorganisationen zu wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.

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