Fachbegriff

CITES Anhang III

CITES Anhang III bezieht sich auf eine Liste von Arten, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt sind, wobei die Mitgliedsstaaten um Unterstützung bei der Kontrolle des Handels mit diesen Arten gebeten werden. Der Begriff CITES steht für "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" und wurde 1973 ins Leben gerufen. Der Anhang III umfasst Arten, die zwar nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, jedoch durch internationalen Handel gefährdet werden können. Die Etymologie des Begriffs leitet sich von dem lateinischen Wort "cites" ab, was "zu schützen" bedeutet.

Hintergrund / Bedeutung

CITES Anhang III wurde eingeführt, um den Schutz von Arten zu fördern, die in einem bestimmten Land bedroht sind, und die Unterstützung der anderen Mitgliedsstaaten zu erbitten, um den internationalen Handel mit diesen Arten zu regulieren. Im Gegensatz zu den Anhängen I und II, die strengere Handelsbeschränkungen für gefährdete Arten vorsehen, ermöglicht Anhang III eine flexiblere Handhabung, die es den Staaten erlaubt, spezifische Arten zu schützen, die in ihrem Hoheitsgebiet gefährdet sind, ohne dass dies automatisch für alle Mitgliedsstaaten gilt.

Ein Beispiel für eine Art im CITES Anhang III ist der Europäische Aal (Anguilla anguilla), der aufgrund von Überfischung und Lebensraumverlust gefährdet ist. Die Eintragung in Anhang III bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den Handel mit dieser Art zu regulieren und zu überwachen. Die Eintragung in diesen Anhang ist ein wichtiges Instrument, um den internationalen Schutz von Arten zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern.

Praxis für Halter

Für Halter von Tieren, die unter CITES Anhang III fallen, bedeutet dies, dass sie sich über die spezifischen Anforderungen und Bestimmungen informieren müssen, die für den Besitz und den Handel mit diesen Tieren gelten. Es ist wichtig, alle erforderlichen Genehmigungen und Dokumentationen zu haben, um rechtliche Probleme zu vermeiden. In Deutschland sind die Bestimmungen für den Handel mit CITES-geschützten Arten im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert, insbesondere in § 7, der den Schutz wildlebender Arten regelt.

Halter sollten sich auch über die Zucht und Haltung von Arten informieren, die unter Anhang III fallen, um sicherzustellen, dass sie die Tiere artgerecht halten und ihre Bedürfnisse erfüllen. Dazu gehört die Bereitstellung eines geeigneten Lebensraums, einer ausgewogenen Ernährung und der Zugang zu tierärztlicher Versorgung. Es ist ratsam, sich an Fachleute zu wenden, die Erfahrung mit der Haltung dieser Arten haben, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Risiken / Warnsignale

Ein Risiko für Halter von Tieren aus CITES Anhang III ist die Möglichkeit von rechtlichen Konsequenzen, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden. Dies kann zu hohen Geldstrafen oder sogar zur Beschlagnahmung der Tiere führen. Es ist daher unerlässlich, sich regelmäßig über Änderungen in den CITES-Vorschriften und den nationalen Gesetzen zu informieren.

Ein weiteres Warnsignal ist das Verhalten der Tiere. Veränderungen im Verhalten, wie z.B. Appetitlosigkeit, übermäßiges Schreien oder Aggressivität, können auf gesundheitliche Probleme hinweisen. Halter sollten bei solchen Anzeichen umgehend einen Tierarzt konsultieren, um mögliche Krankheiten auszuschließen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten.

Zusätzlich sollten Halter darauf achten, dass die Tiere nicht illegal gehandelt werden. Der illegale Handel mit geschützten Arten ist ein ernstes Problem, das nicht nur die Tiere selbst, sondern auch die Biodiversität der betroffenen Regionen gefährdet. Halter sollten sich bewusst sein, dass sie eine Verantwortung tragen, die Tiere zu schützen und die Gesetze einzuhalten.

Zusammenfassung

CITES Anhang III spielt eine wichtige Rolle im internationalen Artenschutz, indem er den Schutz von Arten fördert, die durch den Handel gefährdet sein können. Halter von Tieren aus diesem Anhang müssen sich über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass sie die Tiere artgerecht halten. Die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten.

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