Fachbegriff

CITES Anhang II

CITES Anhang II bezieht sich auf den zweiten Anhang des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), das 1973 in Washington, D.C. unterzeichnet wurde. Ziel des CITES ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit Wildtieren und -pflanzen nicht zu deren Gefährdung führt. Der Anhang II umfasst Arten, die zwar nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, jedoch aufgrund des Handels gefährdet sein könnten. Der Begriff „CITES“ selbst leitet sich von der englischen Abkürzung „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ ab.

Hintergrund / Bedeutung

CITES ist ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Arten reguliert. Der Anhang II ist besonders wichtig, da er eine Vielzahl von Arten umfasst, die durch den internationalen Handel gefährdet sein könnten, und somit besondere Schutzmaßnahmen benötigen. Zu den Arten im Anhang II gehören viele Vögel, Reptilien, Pflanzen und Fische. Diese Arten dürfen nur dann international gehandelt werden, wenn dies unter strengen Bedingungen geschieht, die sicherstellen, dass die Populationen nicht gefährdet werden.

Beispiele für Arten im CITES Anhang II sind:

  • Ara macao (Rotara)
  • Psittacus erithacus (Graupapagei)
  • Testudo graeca (Griechische Landschildkröte)
  • Dalbergia spp. (Rosenholz)

Der Anhang II enthält auch viele Arten, die als „Stammarten“ gelten, d.h. sie sind nicht gefährdet, aber ihre Populationen könnten durch übermäßigen Handel gefährdet werden. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedsstaaten von CITES die Bestimmungen des Anhangs II einhalten und sicherstellen, dass der Handel mit diesen Arten nachhaltig erfolgt.

Praxis für Halter

Für Halter von Tieren oder Pflanzen, die im CITES Anhang II gelistet sind, bedeutet dies, dass sie beim internationalen Handel mit diesen Arten bestimmte Vorschriften beachten müssen. Zunächst müssen sie sicherstellen, dass sie die erforderlichen Genehmigungen besitzen, bevor sie Tiere oder Pflanzen importieren oder exportieren. Diese Genehmigungen werden in der Regel von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt.

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige Behörde für die Umsetzung von CITES. Halter sollten sich über die spezifischen Anforderungen informieren, die für die jeweilige Art gelten, die sie halten oder handeln möchten. Dies kann die Vorlage von Nachweisen über die Herkunft der Tiere oder Pflanzen, die Einhaltung von Quoten oder andere spezifische Auflagen umfassen.

Darüber hinaus sollten Halter auch die gesundheitlichen und pflegerischen Bedürfnisse der Tiere im Anhang II berücksichtigen. Viele dieser Arten haben spezifische Anforderungen an ihre Haltung, Ernährung und Pflege, um ein gesundes und artgerechtes Leben zu gewährleisten. Halter sollten sich daher umfassend über die jeweiligen Arten informieren und gegebenenfalls Fachliteratur oder Experten konsultieren.

Risiken / Warnsignale

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des CITES Anhang II kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Halter, die ohne die erforderlichen Genehmigungen handeln oder die Vorschriften nicht einhalten, können mit hohen Geldstrafen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem kann der illegale Handel mit geschützten Arten zu einem Rückgang der Populationen führen und somit die Artenvielfalt gefährden.

Warnsignale für Halter können unter anderem sein:

  • Unzureichende Dokumentation über die Herkunft der Tiere oder Pflanzen.
  • Fehlende Genehmigungen für den internationalen Handel.
  • Veränderungen im Verhalten oder Gesundheitszustand der Tiere, die auf Stress oder schlechte Haltungsbedingungen hinweisen.

Es ist ratsam, sich regelmäßig über Änderungen in den CITES-Bestimmungen und den Status der gelisteten Arten zu informieren, da diese sich ändern können. Halter sollten auch in Erwägung ziehen, sich mit anderen Haltern oder Fachleuten auszutauschen, um bestmögliche Praktiken für die Haltung und Pflege von Tieren im Anhang II zu erlernen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der CITES Anhang II eine wichtige Rolle im internationalen Artenschutz spielt. Halter von Arten, die in diesem Anhang gelistet sind, tragen eine Verantwortung, die über die bloße Haltung hinausgeht. Sie müssen sicherstellen, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten und sich aktiv für den Schutz und die Erhaltung dieser Arten einsetzen.

Mehr zum Thema

Verwandte Begriffe

Wellensittich-Newsletter

Einmal im Monat: neue Ratgeber, Krankheitsbilder, saisonale Tipps.

Mit der Anmeldung stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.