Recht

CITES für Sittich-Halter: Meldepflicht, Beringung und Bestandsführung

Erfahre alles über die CITES-Vorgaben für Sittich-Halter, inklusive Meldepflichten, Beringung und Bestandsführung. Wichtige Informationen für verantwortungsvolle Tierhaltung.

Veröffentlicht 15.06.2026

Was CITES ist (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen)

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Arten regelt. Ziel ist es, den Schutz von Wildtieren und Pflanzen zu gewährleisten, indem der internationale Handel kontrolliert wird. CITES wurde 1973 in Washington, D.C. unterzeichnet und ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.

Anhang I, II, III — welcher Sittich wo

Die Arten, die unter CITES fallen, sind in drei Anhänge unterteilt:

  • Anhang I: Umfasst die am stärksten bedrohten Arten. Der Handel ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Anhang II: Arten, die zwar nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, jedoch durch den Handel gefährdet werden könnten. Hier ist eine regulierte Handelsgenehmigung erforderlich.
  • Anhang III: Arten, die in einem bestimmten Land geschützt sind und deren Handel kontrolliert wird.

Für Sittiche sind vor allem die Arten im Anhang II von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise:

Art Anhang
Graupapagei II
Rosakakadu II
Amazonenpapagei II

Meldepflichten in Deutschland: BNatSchG §7

In Deutschland sind Halter von Sittichen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §7 verpflichtet, ihre Tiere zu melden. Dies gilt insbesondere für Arten, die unter CITES fallen. Die Meldung muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen und umfasst folgende Informationen:

  • Art der Sittiche
  • Anzahl der Tiere
  • Herkunft der Tiere (z.B. Zucht oder Wildfang)

Die Meldefrist beträgt in der Regel einen Monat nach Erwerb der Tiere.

Beringung: geschlossener Ring vs. Transponder

Die Beringung von Sittichen ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Tierhaltung. Es gibt zwei Hauptmethoden:

  • Geschlossener Ring: Ein fester Ring, der um das Bein des Sittichs angebracht wird. Dieser Ring enthält oft eine Identifikationsnummer und das Zuchtjahr.
  • Transponder: Ein elektronisches Identifikationssystem, das unter die Haut implantiert wird. Dies ermöglicht eine genaue Identifikation des Tieres, ohne es zu fangen.

Die Wahl der Beringungsmethode hängt von der Art der Sittiche und den rechtlichen Vorgaben ab.

Bestandsmeldung an die Naturschutzbehörde

Zusätzlich zur Meldung beim Erwerb der Tiere sind Halter verpflichtet, regelmäßig Bestandsmeldungen an die Naturschutzbehörde zu übermitteln. Diese Meldungen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Aktuelle Anzahl der Tiere
  • Veränderungen im Bestand (z.B. Tod, Verkauf, Zucht)

Die Fristen für die Bestandsmeldungen variieren je nach Bundesland und sollten bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

Was beim Erwerb prüfen — CITES-Bescheinigung

Beim Erwerb von Sittichen, die unter CITES fallen, ist es wichtig, die CITES-Bescheinigung zu überprüfen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Handel mit der jeweiligen Art legal ist und die Tiere aus einer genehmigten Quelle stammen. Achte darauf, dass die Bescheinigung folgende Informationen enthält:

  • Art und Anzahl der Tiere
  • Herkunftsnachweis
  • Gültigkeitsdatum der Bescheinigung

Fehlende oder ungültige Bescheinigungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Strafen bei Verstoß

Verstöße gegen die CITES-Vorgaben können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere des Verstoßes. In Deutschland können die Strafen wie folgt aussehen:

Verstoß Strafe
Fehlende Meldung Bis zu 50.000 Euro
Illegaler Handel Bis zu 5 Jahre Haft
Falsche Angaben Bis zu 30.000 Euro

Was passiert bei Tod / Verkauf / Umzug

Im Falle des Todes eines Sittichs oder beim Verkauf sind Halter verpflichtet, dies der Naturschutzbehörde zu melden. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland müssen die Tiere ebenfalls gemeldet werden. Dies sind die Schritte, die du beachten solltest:

  • Bei Tod: Informiere die Behörde innerhalb von 14 Tagen.
  • Bei Verkauf: Übermittle die CITES-Bescheinigung und informiere die Behörde.
  • Bei Umzug: Melde den neuen Standort und die Anzahl der Tiere.

Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Nachverfolgbarkeit der Tiere zu gewährleisten und rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Tabelle: Meldepflicht pro Art (12 Beispiele)

Art Meldepflicht
Graupapagei Ja
Rosakakadu Ja
Amazonenpapagei Ja
Wellensittich Nein
Agapornis Ja
Graufrontsittich Ja
Schwarzkopf-Sittich Ja
Halsbandsittich Ja
Schwanzsittich Ja
Schwanzsittich Ja
Fischer-Sittich Ja
Kap-Sittich Ja

FAQ

  • Was ist CITES? CITES ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Wildtieren und Pflanzen durch Regulierung des Handels.
  • Welche Sittiche fallen unter CITES? Viele Sitticharten fallen unter Anhang II von CITES, was eine regulierte Handelsgenehmigung erfordert.
  • Wie melde ich meine Sittiche? Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Naturschutzbehörde und muss innerhalb eines Monats nach Erwerb erfolgen.
  • Was passiert bei Verstößen gegen CITES? Verstöße können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Wie erfolgt die Beringung? Sittiche können entweder mit einem geschlossenen Ring oder einem Transponder beringt werden, je nach rechtlichen Vorgaben.

Häufige Fragen

Was ist CITES?

CITES ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Wildtieren und Pflanzen durch Regulierung des Handels.

Welche Sittiche fallen unter CITES?

Viele Sitticharten fallen unter Anhang II von CITES, was eine regulierte Handelsgenehmigung erfordert.

Wie melde ich meine Sittiche?

Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Naturschutzbehörde und muss innerhalb eines Monats nach Erwerb erfolgen.

Was passiert bei Verstößen gegen CITES?

Verstöße können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Wie erfolgt die Beringung?

Sittiche können entweder mit einem geschlossenen Ring oder einem Transponder beringt werden, je nach rechtlichen Vorgaben.

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